Lehrpraktikum
§ 3 FahrlAusbV
Mindestens vier Monate in einer Ausbildungsfahrschule nach genehmigtem Praktikumsplan, 20 bis 32 Unterrichtseinheiten pro Woche. Ein Ausbildungsfahrlehrer betreut höchstens zwei Anwärter gleichzeitig.
Geprüft am Gesetz (§ 3 FahrlAusbV) · 10.10.2026