Fahrlehrer-LexikonVenidrive
Recht · Fahrlehrerrecht

Lehrpraktikum

§ 3 FahrlAusbV

Mindestens vier Monate in einer Ausbildungsfahrschule nach genehmigtem Praktikumsplan, 20 bis 32 Unterrichtseinheiten pro Woche. Ein Ausbildungsfahrlehrer betreut höchstens zwei Anwärter gleichzeitig.

Geprüft am Gesetz (§ 3 FahrlAusbV) · 10.10.2026

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