Ausbildungsfahrlehrer
§ 16 FahrlG
Braucht eine eigene Erlaubnis: mindestens drei Jahre Fahrlehrerlaubnis BE und ein fünftägiges Einweisungsseminar innerhalb der letzten zwei Jahre. Zu Beginn der Ausbildung muss er beim Unterricht des Anwärters ständig anwesend sein.
Geprüft am Gesetz (§ 16 FahrlG) · 10.10.2026