Fahrlehrer-LexikonVenidrive
Recht · Fahranfänger

Begleitetes Fahren ab 17

§ 48a FeV · § 10 Abs. 1 FeV

Klasse B ab 17, nur in Begleitung mindestens einer namentlich benannten Person. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und darf bei der Beantragung mit höchstens einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein.

Geprüft am Gesetz (§ 48a Abs. 2 und 5 FeV · § 10 Abs. 1 Nr. 5 FeV) · 10.10.2026

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