Alkoholverbot für Fahranfänger
§ 24c StVG · Anlage 12 FeV
In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag ist es beim Führen eines Kraftfahrzeugs verboten, Alkohol oder Cannabis (THC) zu sich zu nehmen oder die Fahrt unter deren Wirkung anzutreten. Eine Promillegrenze nennt das Gesetz nicht. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und in der Probezeit ein A-Verstoß.
Geprüft am Gesetz (§ 24c Abs. 1 StVG · Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.3 FeV) · 10.10.2026