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Recht · Grundbegriffe

Fahr­erlaubnis und Führerschein

§ 2 Abs. 1 StVG · § 4 Abs. 2 FeV

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie wird in Klassen erteilt. Der Führerschein ist nur die amtliche Bescheinigung, die sie nachweist; beim Fahren ist er mitzuführen.

Geprüft am Gesetz (§ 2 Abs. 1 StVG · § 4 Abs. 2 FeV · § 21 Abs. 1 StVG) · 10.10.2026

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