Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2 Abs. 1 StVG · § 4 Abs. 2 FeV
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie wird in Klassen erteilt. Der Führerschein ist nur die amtliche Bescheinigung, die sie nachweist; beim Fahren ist er mitzuführen.
Geprüft am Gesetz (§ 2 Abs. 1 StVG · § 4 Abs. 2 FeV · § 21 Abs. 1 StVG) · 10.10.2026